Herzlich willkommen beim Fischereiverein Goldscheuer e.V.!
Entdecken Sie unsere Vereinsarbeit, unsere Gewässer und unser Engagement für Fischerei und Naturschutz. Gemeinschaft, Verantwortung und die Freude an der Natur stehen bei uns im
Mittelpunkt.
+++ Entnahmeplicht +++
Anordnung zur Entnahmepflicht von Welsen
Ab sofort besteht eine Entnahmepflicht
(Anlandungsverpflichtung) von Welsen aus sämtlichen Gewässern des Fischereivereines Goldscheuer e.V. Gefangene Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden und dienen zur Gewinnung von Lebensmittel d.h. sie sind zum Verzehr bestimmt. Eine Fischerei die nur zum Zeitvertreib, Trophäenerwerb oder zur Belustigung erfolgt ist tierschutzwidrig.
Tierschutzwidrig ist auch ohne fischereirechtliche Anlandungsverpflichtung das Zurückversetzen eines nicht geschonten, verwertbaren Fisches. Kein Fisch darf ohne vernünftigen Grund einem zweiten Fang ausgesetzt werden.
Goldscheuer 22.04.2026
Rolf Mündel 1. Vorstand Fischereiverein Goldscheuer e.V.
Anmerkung:
Gefangene Welse die ein Angler nicht selber verwerten möchte, können in der Metzgerei Krämer von 8:00 bis 18:00 Uhr abgegeben werden. Tel. Nr. 07854/343. Außerhalb dieser Zeiten ist Vorstandsmitglied Georg Kruss bereit die Welse entgegenzunehmen. Tel. Nr. 07854/7359 . Die Welse müssen sauber ausgenommen sein. Aus dem Fleisch dieser Welse entstehen Fischfrikadellen die der Fischereiverein Goldscheuer am Backfischfest verkauft
+++ Vereinspoloshirt +++
Zeige deine Zugehörigkeit zum Fischereiverein Goldscheuer e.V. – ob am Wasser oder in der Freizeit. Du möchtest ein Polo haben? Dann sende uns einfach deine gewünschte Größe per E-Mail, Messenger etc.
Wir freuen uns auf deine Nachricht !
+++ Gewässersperrung +++
+++ Mitteilung LFVBW +++
Durchbruch erzielt: Klarstellung des Verkehrsministeriums zum Wegefahrrecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vereinsvorstände,
mit beiliegendem Schreiben hat das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg die Regierungspräsidien informiert, dass die Fischereiberechtigten die öffentlichen Strassen mit dem Zusatzzeichen „landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zur Anfahrt an die bewirtschafteten Gewässer nutzen dürfen. Die Straßenverkehrsbehörden werden entsprechend informiert. Dank eurer Unterstützung und den zahlreich gemeldeten Vorfällen, wo eben dies nicht funktioniert hat, konnten wir erreichen, dass es nun diese aktuelle Klarstellung gibt. Nach den Erfolgen beim Nachtangelverbot und der Absenkung des Mindestalters bei den Jugendlichen zeigt sich einmal mehr, dass es sich lohnt, in einem starken Verband Mitglied zu sein.
Petri Heil! Euer Thomas Wahl
Letzte Änderung am 24.04.2026